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Hier ist das Bilanzkontrollgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3421)
AnzeigeA. Ziel
Unternehmensskandale der Vergangenheit  verursacht durch Bilanzmanipulationen  haben das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt erschüttert. Es ist das vordringliche Ziel der Bundesregierung, das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit von Unternehmensabschlüssen und damit in den Kapitalmarkt wiederherzustellen und nachhaltig zu stärken.
B. Lösung
Ein von staatlicher Seite beauftragtes privatrechtliches Gremium wird  neben Abschlussprüfer und Aufsichtsrat  die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen prüfen. Die Prüfung soll stichprobenartig und bei konkretem Verdacht auf Bilanzmanipulationen erfolgen. Ziel ist es, auf der Basis freiwilliger Mitwirkung des Unternehmens zu prüfen, ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden und ggf. für eine Veröffentlichung von Bilanzfehlern zu sorgen. Ist das Unternehmen nicht freiwillig zur Mitwirkung bei der Prüfung bereit oder akzeptiert es das Prüfungsergebnis der Prüfstelle nicht, wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) eingreifen. Sie erhält die Befugnis, die Prüfung gegebenenfalls mit hoheitlichen Mitteln durchzusetzen und das Unternehmen zur Veröffentlichung festgestellter Rechnungslegungsfehler zu verpflichten.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3421 | 24.6.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/4055 | 27.10.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):